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Hans-Jürgen Ramisch
Da haben Sie sicher recht. Auch ich bin gespannt, welche ...
Da haben Sie sicher recht. Auch ich bin gespannt, welche Methoden hier vorgestellt und bewertet werden.

Einen schönen Abend
H-J. R.
Marco Ripanti
Zertifikate - Sinn oder Unsinn?
Aus aktuellem Anlass (http://www.dozentenscout.de/Fachartikel/details/Zertifikate---Sinn-oder-Uns möchte ich auch hier gerne die Frage stellen.

Welchen Nutzen bringen mir Zertifikate?
"Trotz Studentenrekords - Unlust am Studium wächst"
http://www.didacta.de/Bildungsnachrichten_Trotz-Studentenrekords-Unlust-am-

Bildungspolitik sollte den Zugang zur Bildung für alle ermöglichen. Leider sieht man jedoch wieder den Trend hin zur Elitenbildung und einer Chancenungleichheit, die entlang sozialer Linien verläuft. Traurig, dass nun wieder eher der Geldbeutel der Eltern entscheidet, anstatt die individuelle Begabung des Schülers.
Friedensnobelpreis für Barack Obama
Auch wenn der Mann noch nicht mal ein Jahr im Amt ist, bekommt er nun den Friedensnobelpreis:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,654188,00.html

Eigentlich sollte er sich direkt bei seinem Amtsvorgänger bedanken, da Obama nun mit jeder vernünftigen Handlung sofort wie eine Lichtgestalt erscheint, nachdem zuvor acht Jahre ein trotteliger Cowboy das Image der Vereinigten Staaten schwer beschädigte...
Fiskus akzeptiert bei Steuererklärung wieder Kosten für Arbeitszimmer
Verschiedene Berufsgruppen wie Lehrer, Dozenten, Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter oder Versicherungsmakler können ab sofort wieder die Kosten für ihr heimisches Arbeitszimmer steuermindernd geltend machen. Da die eingeführte Kürzungsregel verfassungswidrig sein könnte, akzeptieren die Finanzämter nun wieder den Aufwand für das heimische Büro mit bis zu 1.250 Euro jährlich wie vor der Gesetzesänderung bis 2006.

Seit 2007 ist das heimische Büro bei Arbeitnehmern und Selbstständigen steuerlich nur noch dann absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellt. Damit kommen nur noch wenige Berufstätige wie etwa freiberufliche Journalisten, Autoren oder Heimarbeiter in den Genuss von Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

Diese Einschränkung halten einige Finanzgerichte für einen Verstoß gegen das Grundgesetz, der Sachverhalt liegt bereits dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. “Daher ergehen Einkommensteuerbescheide zu diesem Punkt schon seit Frühjahr 2009 nur noch vorläufig und bleiben daher bis zur endgültigen Entscheidung offen”, erläutert Steuerberater Volker Schmidt von Ebner Stolz Mönning Bachem.

Nunmehr hat das Bundesfinanzministerium angeordnet, dass die Finanzverwaltung die Aufwendungen in entsprechenden Fällen im Wege der sogenannten Aussetzung der Vollziehung berücksichtigt. Dies ist aber nur ein vorläufiger Ansatz der Zimmerkosten. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bestätigen, müssen die Berufstätigen den ausgezahlten Betrag nebst Aussetzungszinsen in Höhe von jährlich 6 Prozent zurückzahlen. “Daher sollten Betroffene abwägen, ob sie das Angebot des Fiskus annehmen und bei ungünstigem Ausgang Nachzahlungen und Steuerzinsen riskieren”, meint der Experte.

Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung kaum überprüfbar

Die vorläufige Anerkennung gelingt bereits im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren, indem sich Arbeitnehmer auf der Steuerkarte für 2010 einen Freibetrag eintragen lassen. Sofern Bürger gegen ihre Einkommensteuerbescheide per Einspruch vorgehen, wird der strittige Betrag auf Antrag ausgesetzt. Wer diesen Weg nicht einschlägt, muss hinsichtlich seines Arbeitszimmers aber keine Nachteile befürchten. Denn die Einkommensteuerbescheide werden später ohnehin geändert, falls das Bundesverfassungsgericht eine rückwirkende Neureglung fordert. “Ähnlich wie bei der Pendlerpauschale gibt es dann das Geld zurück, was man sich jetzt vorab im Aussetzungsverfahren holen kann”, weiß Schmidt.

Allerdings ist dieser Fall etwas anders gelagert als die ehemalige Kürzung um die ersten 20 Kilometer für die Fahrten zur Arbeit. “Der Gesetzgeber begründet die Einschränkungen beim Arbeitszimmer nämlich mit fehlender Kontrollmöglichkeit”, betont der Steuerberater. Denn die Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung von Wohnräumen ist kaum überprüfbar. Daher haben andere Finanzgerichte wiederum die 2007 eingeführte Einschränkung beim heimischen Büro noch so gerade für zulässig erklärt. Diesen Umstand werden die Verfassungsrichter aus Karlsruhe mit in ihre Entscheidung einfließen lassen.

Nicht betroffen vom Ausgang dieses Streitpunkts sind Arbeitnehmer mit einem außerhäuslichen Arbeitszimmer. Hier sind die Raumkosten bei beruflicher Nutzung auch ab 2007 weiterhin abzugsfähig. Das gilt etwa für Zimmer, die keine Verbindung mit den privaten Wohnräumen im gleichen Mehrfamilienhaus über einen direkten Zugang haben.

Ist der Zutritt zum Büro nur über ein auch von Dritten benutztes Treppenhaus möglich und werden Zweiwohnung, Dachgeschoss oder Kellerräume nahezu ausschließlich beruflich genutzt, steht dem vollen Abzug von Werbungskosten nichts im Wege. Gleiches gilt, wenn sich das Arbeitszimmer in einem anderen Gebäude befindet. “Ausreichend ist eine Betätigung nach Feierabend oder am Wochenende”, so Schmidt.


http://www.aspect-online.de/finanztipps/fiskus-akzeptiert-bei-der-steuererk
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Hans Peters
Die GEZ betreibt nun ein Forum und ein Mitarbeiterblog
http://www.heise.de/newsticker/meldung/GEZ-bloggt-und-laesst-diskutieren-91

Also da musste ich wirklich lachen. Einerseits die Drückerkolonne von Haus zu Haus marschieren lassen und dann solch ein Auftritt im WWW.
"Wo ist unser Geld?" - Eine Hochschule vor dem Bankrott
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,679104,00.html

Traurig, wie es um unsere Bildungslandschaft bestellt ist. Einige meiner Freunde haben zum Glück ihr Studium an dieser PH schon abgeschlossen.
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